DEGES: Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für den Umbau des Autobahndreiecks Funkturm

Beispielbild: Michael Kauer / PixabayBeispielbild: Michael Kauer / Pixabay

Im Rahmen des informellen Beteiligungsverfahrens zum Umbau des Autobahndreiecks Funkturm hatte die DEGES zugesagt, alle Interessierten über den weiteren Verlauf des Genehmigungsverfahrens durch das Fernstraßen-Bundesamt zu informieren.

Das Fernstraßen-Bundesamt hat am 6. Dezember 2022 den Auslegungszeitraum und die Auslegungsorte für die Unterlagen zum Vorhaben „A 100/A 115, Umbau des Autobahndreiecks Funkturm“ wie folgt öffentlich bekannt gegeben. 

Die Auslegung erfolgt
•       vom 16.01.2023 bis zum 22.02.2023 auf der Internetseite des FBA,
•       vom 16.01.2023 bis zum 15.02.2023 beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf und im Amt Schenkenländchen, 
•       vom 23.01.2023 bis zum 22.02.2023 in der Gemeinde Heidesee.

Darüber hinaus stehen entsprechend den Vorgaben des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung mit Beginn der Auslegung die Bekanntmachung des Vorhabens sowie die Planunterlagen auf dem zentralen Internetportal des Bundes www.uvp-portal.de zur Verfügung. 

An insgesamt vier Terminen Anfang 2023 (18.01., 25.01., 01.02., 08.02.) werden Expertinnen und Experten der DEGES die Auslegung im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf begleiten. Ihre Aufgabe wird es sein, angesichts der Vielzahl an Unterlagen Orientierung zu geben und Lesehilfe zu leisten. Fragen zum Verfahren können aus rechtlichen Gründen nicht beantwortet werden.

Mit Übergabe der Planfeststellungsunterlagen an die Genehmigungsbehörde hat das Fernstraßen-Bundesamt die Federführung über das weitere Verfahren inklusive der formellen Beteiligung übernommen. Im Rahmen der sogenannten informellen Bürgerbeteiligung hatte die DEGES ab Mitte 2018 über den gesamten Planungszeitraum die Anwohnerinnen und Anwohner sowie weitere Interessierte umfassend in die Planung einbezogen.